
Belegärzte an der Rotkreuz-Klinik Würzburg
Ein Belegarzt ist nicht im Krankenhaus angestellt. Er ist berechtigt, seine Patienten im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stationär zu behandeln.
Nicht alle Operationen können verantwortungsbewusst, wie von den Krankenkassen zur Kosteneinsparung gewünscht, als ambulante Eingriffe durchgeführt werden. Bei zahlreichen Eingriffen ist eine konsequente Überwachung des Patienten im Krankenhaus nach der Operation unumgänglich.
Wichtige Kriterien zur Entscheidung, ob eine Operation als ambulanter oder stationärer Eingriff durchgeführt werden soll,
sind unter anderem:
- Welche Operation soll durchgeführt werden und welche möglichen Risiken und Komplikationen könnten danach auftreten?
- Wie alt ist der Patient, welche Vorerkrankungen bestehen, welche Medikamente müssen regelmäßig eingenommen werden?
- Wie wäre die Betreuung und Überwachung nach der Operation zu Hause, außerhalb des Krankenhauses?
Die letztendliche Verantwortung für den Patienten hat immer der behandelnde Arzt! Daher führen wir aus Sicherheitsgründen die Mehrzahl unserer Operationen unter stationären Bedingungen durch!
Zu diesen Eingriffen gehören z.B. die Mandelentfernung (Tonsillektomie), die Mikrochirurgie des Mittelohres, die Chirurgie der Nase, der Nasennebenhöhlen und der Schädelbasis, die Halschirurgie, die Chirurgie an den Speicheldrüsen oder die endoskopischen Eingriffe an Schlund und Kehlkopf.
Unsere stationären Operationen führen wir in der Rotkreuzklinik Würzburg (www.rotkreuzklinik-bayern.de) durch.










